AUSBILDUNG zum/zur staatlich geprüften Rettungssanitäter:in

Sie wollen im Rettungsdienst tätig werden, in einem modernen, innovativen medizinischen Aufgabenfeld? Unsere Berufsfachschule bietet Ihnen eine hochqualifizierte und moderne Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter:in. Viele praktische Trainingsabläufe bereiten Sie optimal auf die späteren Anforderungen vor.

Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter:in soll die Absolvent:innen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen. Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation "Rettungssanitäter:in" ab. Die Ausbildung umfasst gemäß der Hamburgerischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (HmbAPORettSan) vom 27. Juni 2023 mindestens 520 Stunden und gliedert sich in folgende Abschnitte:

Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter:in beginnt mit der theoretisch-praktischen Ausbildung (Ausbildungsabschnitt 1) und endet mit der staatlichen Prüfung (Ausbildungsabschnitt 5). Die Ausbildungsabschnitte sollen in der angegebenen Reihenfolge abgeleistet werden. Die Fehlzeit je Ausbildungsabschnitt darf jeweils 10 Prozent nicht überschreiten. Die Ausbildung soll zusammenhängend abgeleistet und innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Die zuständige Behörde kann auf Antrag die Ausbildungszeit auf höchstens drei Jahre verlängern (vgl. HmbAPORettSan).

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Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung

Eine Person erhält Zugang zur Ausbildung, wenn sie der Ausbildungsstätte vor Beginn der Ausbildung folgende Nachweise vorlegt (vgl. HmbAPORettSan):

Zulassung zur Prüfung

Auf Antrag des/der Prüfungsteilnehmer:in entscheidet der Vorsitz des Prüfungsauschusses über die Zulassung zur Prüfung. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Prüfung bei der jeweiligen Ausbildungsstätte eingegangen sein, welche diesen bei Vollständigkeit der zuständigen Behörde vorlegt.

Mit der Antragsstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Prüfung

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen und praktischen Teil (vgl. HmbAPORettSan).
Der schriftliche Teil der Prüfung ist als Aufsichtsarbeit innerhalb einer Dauer von 120 Minuten zu bearbeiten. Die Fragen der schriftlichen Arbeit werden durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses auf Vorschlag der Ausbildungsstätte bestimmt.
Der fachpraktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Demonstration von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der/die Prüfungsteilnehmer*in übernimmt bei zwei vorgegebenen Fallbeispielen folgende anfallende Aufgaben:

Eines der Fallbeispiele muss aus dem Bereich des qualifizierten Krankentransportes oder aus dem Bereich der notfallmedizinischen Versorgung und eines aus dem Bereich Herzkreislaufstillstand mit Reanimation stammen. Ein Fallbeispiel wird durch ein Fachgespräch ergänzt. In diesem hat der/die Prüfungsteilnehmer:in sein Handeln zu erläutern und zu begründen, sowie die Prüfungssituation zu reflektieren. Die Auswahl der Fallbeispiele erfolgt durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses auf Vorschlag der Ausbildungsstätte.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der vorgeschriebenen Prüfungsteile mindestens mit der Note „ausreichend“ benotet wurde. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis.
Jeder Teil der Prüfung, in dem der/die Prüfungsteilnehmer:in mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet wurde, kann auf Antrag des/der Prüfungsteilnehmer:in einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist innerhalb von zwölf Monaten durchzuführen. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses kann bestimmen, dass der/die Prüfungsteilnehmer:in zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden darf, wenn der/die Prüfungsteilnehmer:in an einer Wiederholung von Ausbildungsabschnitten (1-4) ganz oder teilweise teilgenommen hat. Dauer und Inhalt bestimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses.

Ihre Vorteile an unserer Schule

Termine und Kosten 2025

RSG / Grundlehrgänge 2025
RSG-116:    13.01. – 21.02.2025
RSG-117:    24.02. – 04.04.2025
RSG-118:    02.06. – 11.07.2025
RSG-119:    14.07. – 22.08.2025
RSG-120:    01.09. – 11.10.2025

Kursgebühr RSG: 1950,00 Euro

RSAP / Abschluss/-Prüfungslehrgänge 2025
RS AP-116:    07.04. – 11.04.2025 / Prüfung: 14.04. – 16.04.2025
RS AP-117:    19.05. – 23.05.2025 / Prüfung: 26.05. – 28.05.2025
RS AP-118:    25.08. – 29.08.2025 / Prüfung: 01.09. – 03.09.2025
RS AP-119:    13.10. – 17.10.2025 / Prüfung: 20.10. – 23.10.2025
RS AP-120:    01.12. – 05.12.2025 / Prüfung: 08.12. – 10.12.2025

Kursgebühr RSAP: 740,00 Euro


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